Warum das Selbstbestimmungsgesetz eine schlechte Idee war

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Kritik am Selbstbestimmungsgesetz nimmt zu. Nun wollen drei Bundesländer das Gesetz nachschärfen, damit Standesämter eine bessere Handhabe gegen Missbrauch haben. Ich stelle hier mein Sachverständigengutachten von November 2023 online, was ich damals auf Einladung der CDU/CSU einreichte. Als PDF ist dieser Text auf den Seiten des Deutschen Bundestags abrufbar. Die erheblichen Schwachstellen des Selbstbestimmungsgesetzes waren eindeutig vorhersehbar, aber die Koalition aus SPD, Grüne und FDP unter dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sie durchweg ignoriert.

Problemaufriss um das Selbstbestimmungsgesetz

Das Transsexuellengesetz (TSG), welches eine Vornamensänderung und Änderung des Geschlechtseintrages für Transpersonen regelt, ist nunmehr über 40 Jahre alt und durch mehrere wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts reformbedürftig geworden. Entfallen sind vor allem die Altersuntergrenze von 25 Jahren, der Ausschluss von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, der Nachweis von Fortpflanzungsunfähigkeit und die Verpflichtung zu geschlechtsangleichenden Operationen sowie der Zwang zur Ehelosigkeit. Übrig geblieben ist die Anforderung, sich zweier Sachverständigengutachten zu unterziehen, in denen folgende Fragen beantwortet werden sollen, die das TSG vorgibt:

  1. Empfindet sich die Person auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig?
  2. Steht die Person seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben? und
  3. Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird?

Die nach wie vor obligaten (und auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten) Begutachtungen werden von Interessensverbänden als Menschenrechtsverletzung und Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Transpersonen abgelehnt.[1] Diese fordern, dass bestehende Regelungen durch ein niedrigschwelliges Verfahren ohne Plausibilitätsprüfung wie Begutachtungen oder Nachweis von medizinischen Behandlungsschritten abgelöst werden sollen. Mit dieser Forderung schließen sie an eine internationale Linie an, die von Trans- und LGBTI-Verbänden vertreten wird und die u.a. durch Instrumente wie die sog. „Yogyakarta-Erklärung“ gestützt wird.[2] Kernproblem am deutschen TSG-Verfahren ist aus Sicht der Interessensvertretungen eine als grundsätzlich übergriffig empfundene sexualmedizinische Anamnese, die „intimste Details“ erfrage und von einer heteronormativen Sicht auf Geschlecht geprägt sei.

Eine weitere Gruppe neben Transpersonen, die bessere Regelungen fordert, sind intergeschlechtliche Menschen, bei denen das biologische Geschlecht nicht eindeutig dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Einige dieser Menschen wurden bereits als Babys oder Kleinkinder operativ an das männliche oder weibliche Geschlecht angeglichen. Diese Eingriffe hinterließen teilweise schwerwiegende gesundheitliche und seelische Schäden. 2012 befasste sich der Deutsche Ethikrat mit dem Themenkomplex „Intersexualität“ und gab Empfehlungen ab.[3] Als Folge dessen beschloss die damalige Bundesregierung, dass die Möglichkeit geschaffen werden solle, in Fällen biologischer geschlechtlicher Uneindeutigkeit den Geschlechtseintrag auf unbestimmte Zeit offen zu lassen, was Ende 2013 in Kraft trat. Zuvor musste innerhalb einer Woche nach Geburt das Geschlecht des Kindes als männlich oder weiblich eingetragen werden, was frischgebackene Eltern intersexueller Kinder durchaus unter Druck setzte, irreversiblen chirurgischen Eingriffen zuzustimmen. Im Oktober 2017 verhandelte das Bundesverfassungsgericht die Klage einer intergeschlechtlichen Person, welche von der Initiative „Dritte Option“ unterstützt wurde. Ziel war die Schaffung einer weder männlichen noch weiblichen Eintragungsmöglichkeit für das im Geburtenregister erfasste Geschlecht anstelle eines leeren Geschlechtseintrages. Die Bundesregierung setzte den neuen Geschlechtseintrag zum Jahresbeginn 2019 mit Einführung des § 45b Personenstandsgesetz (PStG) um, sodass seither der Personenstand „divers“ für Menschen mit einer Geschlechtsvarianz möglich ist. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, welches das Vorliegen einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bescheinigt oder eine eidesstattliche Erklärung beim Standesamt.[4] Da zunächst unklar war, was darunter zu verstehen sei, konnten in den Anfangsmonaten nach Inkrafttreten des § 45b PStG auch Transpersonen (Personen ohne eine biologische Intersexualität) über die neue Regelung ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag ändern. Nachdem von transaktivistischen Kreisen offensiv für die Nutzung des § 45b PStG zur Umgehung des TSG geworben wurde, stellten zuerst das Bundesinnenministerium per Anweisung an die Standesämter und danach der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen klar, dass § 45b PStG nur Personen mit „biologischer Intersexualität“ offen steht.[5] Mit dem BGH-Urteil vom 22. April 2020 wurde jedoch bekräftigt, dass die existierenden Geschlechtseinträge (männlich, weiblich, divers und „leerer Eintrag“) allen offen stehen müssten.[6] Für nicht-intergeschlechtliche Personen, die den Eintrag divers oder einen leeren Eintrag begehren, eröffnete dies die Nutzung des TSG. Seither sind über das TSG-Verfahren nicht mehr nur Änderungen von männlich zu weiblich und von weiblich zu männlich möglich, sondern auch Änderungen zu divers oder die Streichung des Geschlechtseintrags.

Transpersonen beklagen seither die Ungleichbehandlung zwischen Trans- und Intergeschlechtlichkeit in Bezug auf die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags, weil Transpersonen teure Gutachten benötigen, Interpersonen aber lediglich ein schmales ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssten.

Geplante Änderungen

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG-E) sollen Forderungen nach einer Neuregelung der VÄ/PÄ erfüllt und die Voraussetzungen für trans- und intergeschlechtliche Menschen vereinheitlicht werden. Im Vergleich zum TSG sollen die beiden Sachverständigengutachten künftig als Voraussetzung entfallen. In § 2, Absatz 1 SBBG-E heißt es:

„Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird.“

Gemäß § 2, Absatz 2 SBGG-E soll die Person mit Abgabe der Erklärung zugleich versichern, dass „der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.“ Eine Begutachtung, Stellungnahme oder Prüfung der Selbstaussage durch Dritte ist nicht vorgesehen.

Für Minderjährige ist vorgesehen, dass bis zum 14. Lebensjahr die Sorgeberechtigten diese Erklärung für das Kind auf dem Standesamt vornehmen können, ab dem 14. Lebensjahr sollen Jugendliche und Sorgeberechtigte dies gemeinsam tun können. Im Konfliktfall – also bei Uneinigkeit zwischen Sorgeberechtigten oder zwischen Sorgeberechtigten und Minderjährigem – kann eine Zustimmung des Familiengerichts die Zustimmung der Eltern ersetzen, sofern die Vornamens- und Personenstandsänderung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Wichtige Einschränkungen, die im Entwurf formuliert werden:

  • Sperrfrist von einem Jahr, d.h. eine erneute Änderung des Vonamens und des Geschlechtseintrages wäre frühestens ein Jahr nach Rechtskraft der ersten Änderung möglich;
  • Man muss eine VÄ/PÄ beim Standesamt anmelden, die Rechtskraft soll erst nach 3 Monaten eintreten. Dies soll das Risiko vorschneller Änderungen minimieren;
  • Ab zwei Monate vor und während eines Spannungs- und Verteidigungsfalls sollen Änderungen bei Personen mit männlichem Geschlechtseintrag nicht durchgeführt werden;
  • Über das Hausrecht sollen Anbieter geschlechtsspezifischer Angebote unabhängig eines amtlichen Personenstands entscheiden dürfen, wer Zutritt hat.

Kritik und Lösungsvorschläge

Meine nun folgenden Ausführungen sind vornehmlich auf Transgeschlechtlichkeit/Trans bezogen.

Im Grundsatz begrüße ich Bestrebungen, das bisherige Verfahren zu entbürokratisieren. Der Entwurf hat aus meiner Sicht jedoch folgende Nachteile:

  • Mit einer Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags ohne jegliche Exploration der Hintergründe, kann Missbrauch nicht ausgeschlossen werden.
  • Ebenso kann ohne Exploration der Motivation für eine Transition nicht ausgeschlossen werde, dass vulnerable Personengruppen kein Sicherheitsnetz vor für sie unvorteilhaften Entscheidungen haben. Eine reine Bedenkzeit sichert nicht ab, dass eine solche Exploration an anderer Stelle stattfindet.
  • Dadurch wird das Vertrauen in die Ergebnisse des Gesetzes geschwächt und die  gesellschaftliche Anerkennung von Transpersonen gemindert.
  • Bei Jugendlichen kollidiert eine derartige Änderung ohne Begutachtung, Stellungnahme oder Prüfung der Selbstaussage durch Dritte mit international zu beobachtenden Entwicklungen, dass die Zahl derjenigen extrem angestiegen ist, die eine Transition verlangen und Ursachen dafür kontrovers diskutiert werden. Darunter befinden sich auch Jugendliche mit konflikthafter homosexueller Entwicklung, anderen tiefgreifenden Pubertätskrisen, sexuellen Missbrauchserfahrungen sowie Jugendlichen aus instabilen familiären Verhältnissen, mit komplexen psychischen Erkrankungen oder Behinderungen. Eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrages würde eine zu frühe Weichenstellung bei denjenigen Jugendlichen begünstigen, die eigentlich mehr Zeit und Unterstützung für andere Lösungen ihrer Probleme mit dem Geschlecht benötigen.
  • Die pauschale Aussetzung im Spannungs- und Verteidigungsfall benachteiligt Transfrauen.
  • Der Hausrechtspassus wälzt Verantwortung auf Privatpersonen und private Stellen ab, womit Unsicherheit, Überforderung und Diskriminierungen nicht ausgeschlossen werden können.

Eine Lösung für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrages sollte o.g. Probleme berücksichtigen und zugleich Anforderungen umsetzen, die sich durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung ergeben. Das heißt, dass sowohl Trans- als auch Interpersonen alle derzeit möglichen Geschlechtseinträge offen stehen müssen: männlich, weiblich, divers oder ein leerer Geschlechtseintrag. Ebenso sollten die im TSG durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzten Bestimmungen entfallen/nicht wieder in ein neues Gesetz aufgenommen werden.

Vulnerable Personen aufzufangen oder missbräuchlich agierende Personen abzufangen, könnte beispielsweise durch eine Gesetzeslösung mit einer verpflichtenden fachqualifizierten Beratung geschehen, in der exploriert wird, mit welchen Erwartungen und Zielen jemand diese Änderung anstrebt. Ebenso sollten rechtliche und praktische Folgen besprochen werden, die sich aus einer Änderung ergeben. Eine solche Beratung könnte der antragsstellenden Person bei Bedarf aufzeigen, wo Erwartungen nicht realistisch sind oder wo weitere Unterstützung möglich ist. Die zu klärende Frage ist, ob und in welchem Umfang eine solche Beratung durch Standesbeamte erfolgen könnte. Mein Eindruck aus dem Entwurfspapier ist, dass dies nicht vorgesehen ist. Fraglich ist, wie viel der zusätzlich zur rechtlichen Perspektive notwendigen psychosozialen Komponente der Aufklärung von Standesbeamten abgedeckt werden könnte. Daher sollte die verpflichtende Beratung durch Personen mit anerkannter sozialpädagogischer oder psychotherapeutischer Fachkompetenz erfolgen. Um den Eindruck von Willkür zu vermeiden, sollte der Rahmen solcher Beratungen abgesteckt, mithin die Beratungsaspekte klar definiert und vorgegeben werden. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftsabbruch würde eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung ausgestellt, die beim Standesamt vorgelegt werden müsste. Dann könnte die gewünschte Änderung vorgenommen werden.

Erfahrungen mit dem TSG

In der Online-Selbsthilfegruppe „Transgender Germany“ (TGG), die es seit 2010 im sozialen Netzwerk Facebook gibt und die mit aktuell 6.463 Mitgliedern (Stand 18.11.2023) die größte deutschsprachige Transgruppe dort ist, haben wir von unseren Mitgliedern viele Rückmeldungen zu ihren TSG-Verfahren erhalten.[7] Die Gruppen dokumentiert bis heute Rückmeldungen und sammelt sie in einer  Datenbank. So konnten Erfahrungsberichte über ungefähr 400 TSG-Gutachterinnen und Gutachter deutschlandweit gesammelt werden. Weniger als 10 davon sind bislang durch als unangemessen oder übergriffig empfundene Fragen oder Methoden aufgefallen. Da es bei TSG-Verfahren grundsätzlich die Möglichkeit gibt, selbst Gutachter vorzuschlagen, empfehlen wir unseren Gruppenmitgliedern, sich vor Stellung eines TSG-Antrages zu erkundigen, wer in ihrer Region als empfehlenswert gilt. Diejenigen, die diesen Empfehlungen folgen, machen in der Regel keine unangenehmen Erfahrungen mit den Begutachtungen.

Zum Risiko des Missbrauchs

Insbesondere einige Frauen bringen vehemente Bedenken an, dass eine VÄ/PÄ ohne Plausibilitätsprüfung biologischen Männern eine Handhabe biete, sich in Schutzräume für Frauen zu klagen.[8] Frauen sind nach wie vor die Hauptbetroffenen von sexueller Gewalt, zumeist ausgeübt durch Männer. Daher ist es vollkommen nachvollziehbar, dass hier ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht. Transverbände bestreiten mit Verweis auf das Ausland und dort vergleichbarer Regelungen, dass ein solches Missbrauchsrisiko überhaupt bestünde oder reden es klein und fordern daher, auf Sicherungen zu verzichten, die aus ihrer Sicht vor allem eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von Transpersonen darstellen. Bereits vor der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes wird das Grundprinzip – bedingungslose Akzeptanz der Selbstäußerung einer Person über ihr Geschlecht – in immer mehr gesellschaftlichen Bereichen gefordert und teils auch schon akzeptiert. Einher geht dies mit immer unbestimmter werdenden Begriffsdefinitionen von Transidentität. Auch deshalb schwindet bei vielen Kritikerinnen die Zuversicht, sich gegen missbräuchlich handelnde Personen in einer konkreten Situation wehren zu dürfen. Insgesamt ist es jedoch naheliegend, dass Menschen Gesetzeslücken ausnutzen, wenn es ihren persönlichen Zielen dient. Aufgrund fehlender systematischer Erfassung in Ländern mit einem Gesetz auf Selbstbestimmungsbasis ist eine Prognose schwer, mit wie vielen Problemfällen zu rechnen wäre. Jedoch involviert das Geschlecht grundsätzlich sehr sensible Bereiche, darunter Intimsphäre, Schamgefühl. Es kann daher unter Umständen ein generelles Unbehagen auslösen, wenn man in einem nach Geschlecht getrennten Raum einer Person begegnet, die man dort als unpassend einordnet. Wie der Soziologe Norbert Elias in seinem grundlegenden Werk „Über den Prozeß der Zivilisation“ bereits beschrieben hat, gingen mit Zivilisierungsprozessen auch Verfeinerungen von Normen und Sitten einher, die zur Erhöhung von Scham- und Peinlichkeitsschwellen führten. [9] Wo bei geschlechtergetrennten Einrichtungen Schutz vor Gewalt als Argument für die Beibehaltung des biologischen Geschlechts als Zugangskriterium angeführt wird, geht es eigentlich auch um Schamgefühle. Diese können je nach Alter, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft graduell differieren. Die soziohistorischen Sedimente mag man vielleicht in einer studentischen Seminararbeit mit einem Federstrich dekonstruieren können, gesellschaftliche und individuelle Realität sind deutlich widerspenstiger. Da das Thema „geschlechtsspezifische Schutzräume“ so sensibel ist, reichen hier bereits wenige Missbrauchsfälle, um Schaden anzurichten und das Ansehen von Transpersonen zu beschädigen.

In der Schweiz zum Beispiel gibt es seit dem 1. Januar 2022 ein Gesetz nach dem Selbstbestimmungsprinzip. Publik geworden sind bislang folgende Fälle:

  • In der Schweiz gibt es für Frauen ein früheres Renteneintrittsalter. Deshalb änderte ein Mann seinen Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“, wie er selbst der Luzerner Zeitung berichtete. Der Vorgang kostete ihn einmalig 75 Franken – demgegenüber steht die AHV-Rente von bis zu 30.000 Franken jährlich.[10]
  • Ein anderer Mann wollte mit einer Änderung des Geschlechtseintrag dem Militärdienst entgehen. In einem Bericht heißt es: „Es habe sich um einen reinen Verwaltungsakt gehandelt, er habe keine einzige Frage beantworten müssen. Zum Standesamt sei er in seiner normalen Kleidung gefahren, er habe mit seiner normalen Stimme gesprochen.“ [11]
  • Im traditionellen Zürcher Frauenbad forderte „eine Person mit Schnauz, die sich als weiblich ausweist, Einlass“.[12]

In Deutschland gab es mit dem freiwillig und vor einer gesetzlichen Änderung übernommenen Selbstbestimmungsprinzip in einigen Bereichen bereits folgende Fälle in den Medien:

  • Im Kreisverband der Partei Bündnis 90/die Grünen in Reutlingen bewarb sich Parteimitglied David Allison im Juli 2021 trotz offensichtlich männlichem Erscheinungsbild auf einen quotierten Frauenplatz, indem er sich kurzerhand zur Frau deklarierte.[13] Laut seiner eigenen Beschreibung soll es zwar durchaus irritierte Blicke, aber keine Proteste gegeben haben.
  • Ein weiterer Fall beschäftigte das Bundesschiedsgericht derselben Partei: In einem Kreisverband wollte ein Mitglied für den quotierten Frauenplatz im Vorstand kandidieren, die trotz männlichen Auftretens und eines männlichen Vornamens behauptete, eine Frau zu sein.[14] Das Parteischiedsgericht urteilte, nur Personen, die sich „eindeutig und dauerhaft“ als Frau definieren, könnten sich auf die innerparteilichen Quotenregeln für Frauen berufen. Wie diese Eindeutigkeit und Dauerhaftigkeit festgestellt werden soll, blieb offen.
  • In Berlin erschlich sich ein Betrüger vorläufige Ausweisdokumente und beging Straftaten. In der Berliner Zeitung dazu: „Im Fall von Sabri E., der sich als transgeschlechtlich vorstellte, fanden die Mitarbeiter es offenbar plausibel, dass sein Äußeres und das mitgebrachte Lichtbild sich von dem Gesicht auf den Passbildern der vorgelegten Ausweise unterschied. Sie schauten nicht richtig hin und stellten keine Nachfragen – möglicherweise aus Schamgefühl oder Angst vor einer Diskriminierungs-Beschwerde. Sie überprüften auch nicht, ob Sabri E. wirklich seinen Personenstand ändern ließ.“ [15]

Das Prinzip „Selbstbestimmung qua Kulanz“ machte auch im Ausland Schlagzeilen, zum Beispiel in Österreich, wo der in Hamburg lebende Bijan Tavassoli in Wien als „Trans-Muslima“ Zutritt zu einer Frauensauna einforderte und auch bekam.[16] Tavassoli, der Mitglied der Partei „Die Linke“ ist und gegen den ein Parteiausschlussverfahren läuft, erklärte sich gegenüber Medien wie folgt:

„Als der Bademeister mich darauf hinwies, dass heute Frauensauna-Tag sei, zeigte ich ihm einfach meinen DGTI-Ausweis (Ersatzausweis für trans Menschen), in dem steht, dass ich eine Frau bin. Er hat sich den Ausweis genau angeguckt, mir das Ticket verkauft und mich dann hereingelassen.“[17]

Der erwähnte Ausweis wird seit 1999 als „Ergänzungsausweis“ von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.) ausgestellt und soll nur in Verbindung mit offiziellen Ausweisdokumenten „gültig“ sein. Zweck dieses Dokuments ist es, die Diskrepanz zwischen Äußerem und Ausweispapieren und bis zu einer rechtswirksamen Änderung der Ausweisdokumente per TSG-Verfahren bei Bedarf plausibel und diskret erklären zu können. Zunächst verlangte die dgti vor der Ausstellung des „Ergänzungsausweises“ einen Nachweis, dass sich die antragstellende Person im Prozess einer Geschlechtsangleichung befindet. Dies konnte beispielsweise die Kopie einer ärztlichen Überweisung oder ein Schreiben eines behandelnden Therapeuten sein. Seit einiger Zeit verzichtet die dgti e.V., die ein neues Gesetz nach dem Selbstbestimmungsprinzip befürwortet, auf einen solchen Nachweis, erwähnt aber auf der eigenen Website:

„Letztlich behält sich die dgti allerdings das Recht vor, die Ausfertigung eines Ergänzungsausweises zu verweigern, wenn unter objektiver Würdigung der Gesamtumstände und Angaben diese nicht darauf hindeuten, dass der erbetene Ausweis zur Unterstützung und Erleichterung der Transition gedacht ist, sondern zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.“[18]

Im Hinblick auf das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist die Frage zu klären, ob ein Standesbeamter sich ebenfalls das Recht vorbehalten darf, „Gesamtumstände objektiv zu würdigen“ und eine nicht aufrichtig erscheinende Selbsterklärung nicht anzunehmen.

Welchen Sprengstoff schwierige bis missbräuchliche Fälle gerade in sensiblen Bereichen bergen können,  zeigte in Schottland der Fall Isla Bryson.[19] Bryson wurde wegen sexueller Gewaltdelikte zu einer Haftstrafe verurteilt und wollte mutmaßlich mit einem Coming-out als Transfrau der Unterbringung im Männerstrafvollzug entgehen. In Großbritannien, somit auch in Schottland, wurde der geäußerten Geschlechtsidentität Priorität bei der Entscheidung zugebilligt, ob jemand eine Haftstrafe im Frauen- oder Männervollzug verbringen muss. Kurz nach dem Wirbel um Bryson wurden diese Richtlinien geändert, zumal Bryson in der jüngeren Vergangenheit nicht der einzige strittige Fall war. Nunmehr ist in Großbritannien eine erfolgte operative Geschlechtsangleichung Voraussetzung, um als Transfrau in den Frauenvollzug zu kommen.[20]  Dieser Fall führte auch zur Beschädigung der von Regierungschefin Nicola Sturgeon geplanten Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes. Allerdings ist das Thema „Trans in Haft“ nicht ausschließlich über fragwürdige Selbstdeklarationen von Sexualstraftätern zu besprechen, wie zum Beispiel der Suizid einer Transfrau in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt zeigt.[21]  

Alle angeführten Fälle verdeutlichen, dass Schlupflöcher ausgenutzt werden, sobald sich jemand einen individuellen Vorteil davon verspricht, was nicht mal dezidiert kriminellen Absichten entspringen muss. Dazu noch folgendes Beispiel: Die britische Feministin Julie Bindel erwähnte in einem aufgezeichneten Gespräch mit der Philosophin Kathleen Stock, dass sie in Kanada  eine Obdachlosenunterkunft für Frauen besucht habe, die sie von früheren Besuchen schon kannte.[22] Seit in Kanada das Prinzip der selbstbestimmt erklärten geschlechtlichen Identität dominiert, sei diese Obdachlosenunterkunft für die eigentliche Zielgruppe der Frauen unattraktiv geworden, weil sich nun vor allem Männer dort aufhalten würden, die sich zur Frau erklärt haben, dies aber nicht in irgendeiner Weise plausibel machten. Bindel konnte durchaus nachvollziehen, dass dies passiert ist, da die Atmosphäre in der Obdachloseneinrichtung für Frauen deutlich angenehmer war, als in der für Männer – diese Männer dort hatten also einen Vorteil, sich im Sinne einer selbstbestimmten Geschlechtsidentität zur Frau zu erklären.

Hinzu kommt, dass sich die Beispiele von Personen summieren, die durch ihr Verhalten für Konflikte sorgen und die Konsequenzen ihres Handelns offenkundig nicht einschätzen können. So sind auf der Plattform TikTok Videos zu sehen, in denen sich eine Transfrau beim Aufsuchen von Damentoiletten filmt und hiermit augenscheinlich die Grenzen anwesender Frauen überschreitet. [23] In einem anderen Fall wird gegen eine Transfrau der Vorwurf übersexualisierten und belästigenden Verhaltens erhoben und durch reichlich Belege erhärtet. [24]  Obgleich in beiden Fällen eine besondere Vulnerabilität offensichtlich erscheint, entschuldigt das nicht, dass Frauen und Mädchen in sensiblen Räumen (z.B. Umkleide, Sammeldusche, Toiletten) gefährdet werden, wenn solche Personen durch einen amtlichen Personenstandswechsel Zugang zu Frauenbereichen einfordern.

Es muss in dem Zusammenhang auch geklärt werden, inwieweit Zielgruppenbeschränkungen möglich bleiben, die biologisches Geschlecht in Kombination mit sozialen Erfahrungen zur Grundlage haben. Gerade in sensiblen Bereichen, wie Schutz-, Beratungs- und Therapieeinrichtungen rund um sexuelle Gewalt oder auch sexuelle Entwicklung, Gesundheit, Schwangerschaft, Menstruation ist dies für Frauen von Bedeutung. Sollte es z.B. für Transpersonen an solchen Einrichtungen mangeln, wäre hier dafür zu sorgen, dass es auch für Transpersonen diese besonderen Einrichtungen gibt, anstatt die Nutzung vorhandener „für Frauen“ gedachter Einrichtungen für biologische Frauen und Mädchen zu verunmöglichen. Dies kann nicht allein über den Verweis auf das Hausrecht geschehen. Vielmehr braucht es eine breite gesellschaftliche Verständigung darüber, welche Relevanz das biologische Geschlecht in welchem Kontext hat (haben muss) und was dies im praktischen Umgang bedeuten kann – siehe dazu auch den Abschnitt „Epistemische Konflikte um das biologische Geschlecht“.

Neben Konflikten in sensiblen Bereichen durch „Trollen“, böswilligen Missbrauch oder durch Personen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen hervorgerufene Konflikte steht über allem auch die generelle Frage, was durch Gesetze geregelt werden kann und was sich dem entzieht. In der Debatte um Geschlecht wird von einigen Stimmen Unbestimmbarkeit und/oder Fluidität des Geschlechts und/oder Ablehnung von sozialen Normen angestrebt.  Das führt dazu, dass einige geschlechtliche Selbstverständnisse daran scheitern, im Alltag selbstverständliche Anerkennung durch intuitive Wahrnehmung zu erfahren. Ein Gesetz kann nicht erzwingen, dass individuelle Selbstverständnisse rundum erfolgreich im Alltag funktionieren. Da das Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft keine Einbahnstraße ist, muss auch abgewogen werden, was Teil der persönlichen Verantwortung bleibt. Eine gute Beratung kann hier unterstützen, dies für sich persönlich einzuschätzen. Zugleich sollte es im öffentlichen Bereich mehr Unisex-Einrichtungen, zusätzlich zu den klassischen nach männlich und weiblich geschlechtergetrennten geben, um auch Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu sichern, die ansonsten Situationen meiden, weil sie (z.B. aufgrund ihres Äußeren und/oder Auftretens) weder Frauen- noch Männereinrichtungen ohne Probleme nutzen können.

Im nächsten Schritt soll auf veränderte und aktivistisch motivierte Begriffsverständnisse eingegangen werden, die meiner Ansicht nach dazu beitragen, dass die zuvor aufgeführten Probleme mit dem Selbstbestimmungsprinzip in Bezug auf das Geschlecht wahrscheinlicher eintreten werden.

Begriffliche Definitionen von „Trans“ und Geschlecht

Im Zusammenspiel zwischen Aktivismus und Wissenschaft wurden veränderte Begriffsdefinitionen von Transidentität und Geschlecht platziert, die das Verständnis davon beeinflussen. Um zu veranschaulichen, dass diese auch an eine breite Öffentlichkeit vermittelt werden sollen, habe ich Definitionen aus Quellen wie dem „Regenbogenportal“ entnommen, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert wird und der Beratung von sowie Aufklärung über LGBTI dienen soll.

Trans

„Trans“ steht für Menschen, die sich als transgeschlechtlich, transsexuell, transident, transgender verstehen. Folgende Definition findet sich im Regenbogenportal:

„Trans* Menschen identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Manche trans* Menschen haben seit ihrer Kindheit das Gefühl, im „falschen“ Körper zu stecken, anderen wird irgendwann bewusst, dass sie sich zum Beispiel weder als Mann noch als Frau fühlen. Manche nehmen einen neuen Vornamen an, andere nutzen nach intensiver Beratung durch Mediziner*innen und Therapeut*innen geschlechtsangleichende Maßnahmenwie Hormone und/oder Operationen.

Welche weiteren Begriffe für trans* gibt es?

Die Selbstbezeichnungen von trans* Menschen sind vielfältig: Als trans* Mann bezeichnen sich zum Beispiel Männer oder männlich identifizierte Personen, die bei ihrer Geburt noch nicht als Junge wahrgenommen wurden. Weitere übliche Begriffe sind „transgeschlechtlich“, „transgender“, „transident“ oder „transsexuell“. „Trans*“ wird häufig als Oberbegriff verwendet, wobei das Sternchen als Platzhalter für die unterschiedlichen Endungen stehen soll.“[25]

Diese Definition ist ein Resultat aktivistischer Bemühungen, um bis dato maßgebliche Definitionen aus der Medizin zu verdrängen. Im medizinischen Sinn war Transidentität lange unter „Störungen der Geschlechtsidentität“ gelistet und näher spezifiziert unter „Transsexualismus“, im ICD-10 der WHO mit F64.0 kodiert. Die dazugehörige Definition lautete:

„Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.“[26]

Eine wesentliche Kritik aus dem Transaktivismus bestand darin, dass Transidentität als „psychische Störung“ kategorisiert wurde. Inzwischen ist seit Januar 2022 ICD-11 in Kraft, „Transsexualismus“ wird nun unter der Bezeichnung „Geschlechtsinkongruenz im Jugend- und Erwachsenenalter“ wie folgt definiert:

Die Geschlechtsinkongruenz im Jugend- und Erwachsenenalter ist gekennzeichnet durch eine ausgeprägte und anhaltende Inkongruenz zwischen dem erlebten Geschlecht einer Person und dem zugewiesenen Geschlecht, die oft zu dem Wunsch nach einer „Transition“ führt, um als eine Person des erlebten Geschlechts zu leben und akzeptiert zu werden, und zwar durch eine Hormonbehandlung, einen chirurgischen Eingriff oder andere Gesundheitsdienstleistungen, um den Körper der Person so weit wie möglich und gewünscht an das erlebte Geschlecht anzupassen. Die Diagnose kann nicht vor dem Einsetzen der Pubertät gestellt werden. Geschlechtsvariante Verhaltensweisen und Vorlieben allein sind keine Grundlage für die Zuweisung der Diagnose.”[27]

Mit dem neuen Diagnoseschlüssel HA60 wurde „ Geschlechtsinkongruenz im Jugend- und Erwachsenenalter “ in einem neuen Kapitel namens „Zustände mit Bezug zur sexuellen Gesundheit“ eingeordnet.

Zusammenfassend lässt sich an den Veränderungen der Definitionen sehen, wie der vorherige Rekurs auf Zweigeschlechtlichkeit einem offeneren Verständnis gewichen ist. Gerade bei Trans sind sie auch Ausdruck eines Paradigmenwechsels: anstatt als medizinisches Thema, wird Trans nun zuvörderst aus menschenrechtlicher Perspektive betrachtet, indem die aktivistischen Definitionen leitend geworden sind.[28]

Nonbinary/Nonbinär

Neuere Begriffe wie „Nonbinary“ oder in Deutsch „nicht-binär“ tragen noch weiter zur Begriffsunschärfe von „Trans“ und damit zur Erhöhung des Konfliktpotenzials bei. Eine Definition von „nicht-binär“ kann man zum Beispiel im Regenbogenportal nachlesen:

„Nicht-binär“, „non-binary“ oder auch „genderqueer“ sind Selbstbezeichnungen für eine  Geschlechtsidentität, die sich nicht in der Gegenüberstellung von Mann oder Frau beschreiben lässt. Damit kann eine Geschlechtsidentität „zwischen“, „sowohl-als-auch“, „weder-noch“ oder „jenseits von“ männlich und weiblich gemeint sein. […].“[29]

De facto gibt es sehr unterschiedliche Personen, die sich als nicht-binär verstehen. In der Regel wird damit meiner Beobachtung nach aktuell vor allem eine zeitgeistig intendierte Haltung kommuniziert, welche die heteronormative Zweigeschlechterordnung ablehnt. Diese Personen können zugleich trans- oder intergeschlechtlich sein. Das scheint aber mittlerweile eher eine Minderheit unter allen zu sein, die sich als „nicht-binär“ bezeichnen. Erwartungen Außenstehender, mit dieser Selbstbezeichnung z.B. irgendwie androgyn aussehen zu müssen, werden abgelehnt.[30]

Epistemische Konflikte um das biologische Geschlecht

Zunächst ist in sozialwissenschaftlicher oder psychologischer Hinsicht die Unterscheidung zwischen biologischem Geschlecht, äußeren Geschlechtsmerkmalen, Geschlechtsrolle und Geschlechtsidentität üblich, um alle Ebenen zu erfassen, in denen Geschlecht relevant ist. [31] Jedoch sind gerade um die Frage, wie biologisches Geschlecht definiert werden soll, zunehmend Kontroversen entbrannt.

Im Mai diesen Jahres drückte die UN-Beauftragte für Gewalt gegen Mädchen und Frauen Reem Alsalem ihre Besorgnis darüber aus, wie der Diskurs unterbunden würde und forderte, dass Mädchen und Frauen ohne Angst und Einschüchterungsversuche über ihnen wichtige Anliegen frei sprechen können müssten.[32] Dies führte zu Protesten von Transaktivisten und der Association for Women’s Rights in Development (AWID) die Alsalems Absetzung forderten. Im September legte Alsalem mit einem Statement nach:

“Der Brief von AWID enthielt jedoch eine Neuerung, die ich sehr beunruhigend fand, nämlich die Behauptung, dass ich angeblich weiterhin ‚Narrative aufrechterhalte, die ein veraltetes und unwissenschaftliches Verständnis des binären biologischen Geschlechts aufrechterhalten.‘ Es gibt nichts Veraltetes oder Unwissenschaftliches an der binären Natur des Geschlechts, und ich möchte die Unterzeichner dieses Briefes ermutigen, Biologen für ein Gespräch über dieses Thema aufzusuchen.”[33]

Um diese biologische Geschlechterdefinition gibt es epistemische Konflikte. So beklagen die Evolutionsbiologen Jerry A. Coyne und Luana S. Maroja, dass ihr Wissenschaftsfeld durch ideologische Einflussnahme seitens sich als progressiv verstehender Politik gefährdet sei. Aus ideologischen Gründen könne man nicht mehr von biologischer Zweigeschlechtlichkeit reden, obwohl diese nach wie vor nicht widerlegt sei.[34] Dieses Modell wird vom queeren Aktivismus und mit ihm verbündeten Wissenschaftlern herausgefordert, vornehmlich aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Der wohl bekannteste Ansatz ist die „Queer Theory“ nach der US-amerikanischen Philosophin Judith Butler. Butler sieht, sehr knapp zusammengefasst, auch das biologische Geschlecht als sozial konstruiert an, da auch die materielle Ebene der Deutung unterliege, die wiederum durch hegemoniale Diskurse strukturiert werde.[35]

In Deutschland wird oft auf einen Artikel des Sexualwissenschaftlers Heinz-Jürgen Voß aus dem „Tagesspiegel“ verwiesen, wenn es darum geht, ob biologische Zweigeschlechtlichkeit noch dem Stand der Wissenschaft entspricht.[36] In diesem gibt Voß den 2015 erschienenen Beitrag „Sex redefined“ der Biologin Claire Ainsworth aus dem Fachmagazin „Nature“ wieder und dies auf sehr strittige Weise.[37] Denn anders als er der Titel dieses wissenschaftsjournalistischen Beitrags nahelegen könnte, will Ainsworth ihn nicht als Widerlegung der biologischen Zweigeschlechtlichkeit verstanden wissen. „No, not at all. Two sexes, with a continuum of variation in anatomy/physiology”, stellte sie am 21. Juli 2017 auf Twitter klar, nachdem ihr Beitrag verschiedentlich als Plädoyer für biologische Vielgeschlechtlichkeit herhalten musste.[38] In ihrem vielzitierten Aufsatz trägt sie Forschungsergebnisse zusammen, die sich mit anatomischer und physiologischer Vielfalt von Geschlecht beschäftigen. Es geht darin um (seltene) Variationen innerhalb des binären (biologischen) Modells.

Im politischen Aktivismus für die Belange von trans- und intergeschlechtlichen Menschen gilt das bisherige Biologiemodell jedoch als Hindernis, um als gleichwertig angesehen zu werden, da man Trans- und Intergeschlechtlichkeit als nicht-pathologische Normvariante verstanden wissen möchte. In Anbetracht dessen, dass Wissenschaft und Medizin in der Vergangenheit vulnerablen Gruppen wie Trans- und Interpersonen mitunter nicht gerecht wurden und gar erhebliche Verletzungen zugefügt haben, ist diese Bewertung durchaus verständlich. Jedoch sind möglichst belastbare wissenschaftliche Modelle für alle Bereiche essentiell. Die derzeitigen ideologisch aufgeladenen Definitionsversuche und daraus resultierenden Konflikte beschädigen das Vertrauen in Wissenschaft, aber auch Politik.[39]

In der Auseinandersetzung um das Selbstbestimmungsgesetz sind diese Definitionsfragen von hoher Relevanz: Fast alle gesetzlichen Bestimmungen oder gesellschaftliche Normen, in denen Bezug auf das Geschlecht genommen wird, gehen vom klassischen biologischen Geschlechtsverständnis aus.[40] Auch Aspekte wie Frauenquoten, Frauensport oder Wehrpflicht müssten betrachtet werden. Es hat noch keine umfassende Rechtsfolgenabschätzung stattgefunden, die abwägt, was eine vollständige Entkopplung des Geschlechterbegriffs vom bisherigen Verständnis für Regelungen und Normen bedeutet, deren Ausgangspunkt die biologische Zweigeschlechtlichkeit ist. Dies der Autonomie von Verbänden (Sport) oder dem Hausrecht (z.B. Saunabetreibern) zu überlassen, würde alle Beteiligten der Willkür ausliefern. Es kann weder im Einzelfall der Schutz von biologischen Frauen, noch das Verhindern von Diskriminierung von Transpersonen gewährleistet werden. Zudem ist festzuhalten, dass auch Lobbyismus betrieben wird, um favorisierte Begriffsverständnisse und Prinzipien zu etablieren. Die Autorin Chantalle El Helou kritisiert an einem von materieller Realität vollständig entkoppelten Geschlechtsverständnis:

„Die Zurückweisung des Körpers führt tatsächlich nicht zu mehr Freiheit und Gleichheit, sondern gerade in der Auslieferung an die Ungleichheit zur Unfreiheit. Die transaktivistische Leugnung des Körpers will angeblich den Biologismus bekämpfen, plädiert aber tatsächlich für ein rohes, gesellschaftlich ungefiltertes Aufeinanderprallen der Körper. Er behauptet die Bedeutungslosigkeit des Körpers, sorgt aber dafür, dass man die Grenzen des Körpers wieder richtig zu spüren bekommt. […] Es ist die Zurückweisung gesellschaftlichen Ausgleichs geschlechtlich-körperlicher Ungleichheit und gerade die Leugnung des anatomischen Geschlechts , die paradoxerweise in der gesellschaftlichen Realität dazu führt, dass Biologie wieder Schicksal wird.“[41]

Keine rechtliche Fiktion kann Transpersonen die Auseinandersetzung mit dem Kernproblem, nämlich dem Auseinanderfallen von Geschlechtsidentität/-Bewusstsein und Körper ersparen. Es wird immer einen Rest an Unverfügbarem im Sinne Hartmut Rosas[42] geben, wenn es um den biologischen Körper geht.

Zur Frage des Geschlechtswechsels bei Minderjährigen

Der angemessene Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie wird in immer mehr westlichen Staaten zunehmend kontrovers diskutiert – sowohl in Fachkreisen, als auch im öffentlichen Diskurs.[43] Die Auseinandersetzungen kreisen um den sogenannten gender-affirmativen Ansatz, der sehr grob zusammengefasst auf einer frühzeitigen Affirmation der Selbstaussage über die eigene Identität durch alle Akteure, inklusive Psychotherapeuten, im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen beruht. Dies beinhaltet alle verschiedenen Schritte einer Transition – sozial, rechtlich und medizinisch. Der gender-affirmative Ansatz beruht auf dem sogenannten „Dutch Protocol“, welches an der Universitätsklinik Amsterdam entwickelt wurde. Durch eine frühe soziale und auch medizinisch eingeleitete Transition wollte man die seelische Not von Kindern und Jugendlichen mit starker Geschlechtsdysphorie seit frühester Kindheit verringern und auch eine körperliche Entwicklung im Identitätsgeschlecht ermöglichen, die näher an der Entwicklung nicht-transidenter Altersgenossen ist. Diese frühzeitigere Linderung sollte dazu beitragen größere psychische Folgeschäden zu vermeiden, die entstünden, wenn man mit einer medizinischen Geschlechtsangleichung bis zur Volljährigkeit wartet. Ab 2008 stellten die niederländischen Ärzte ihre Ergebnisse der Fachöffentlichkeit vor, worauf ihr Ansatz sukzessive in weiteren Ländern adaptiert wurde.[44]

Bei der Adaption kam es in den Folgejahren jedoch zu bedeutsamen Modifikationen, insbesondere in den USA, die aber auch Einfluss auf Behandler in anderen Ländern hatte: Eine ausführliche psychotherapeutische Exploration der individuellen Motive für eine Transition trat dabei zunehmend in den Hintergrund. So heißt in einer investigativen Reportage der Nachrichtenagentur Reuters aus dem Jahr 2022 über Genderkliniken in den USA:

„In Interviews mit Reuters beschrieben Ärzte und andere Mitarbeiter von 18 Gender-Kliniken im ganzen Land ihre Verfahren zur Bewertung von Patienten. Keiner von ihnen beschrieb etwas, das mit den monatelangen Beurteilungen vergleichbar wäre, die [Annelou] de Vries und ihre Kollegen in ihrer Forschung anwandten.” [45]

Einige Akteure im Transaktivismus verleumdeten eine solche Exploration als „Konversionstherapie“.[46]  Aus transaktivistischer Perspektive soll das Ermöglichen der angestrebten medizinischen Transitionsmaßnahmen im Vordergrund stehen. Eine psychotherapeutische Exploration wird als „Gatekeeping“ verachtet.[47] Dies gilt allerdings nicht nur in Bezug auf Kinder und Jugendliche, sondern auch bei Erwachsenen. Bereits 2013 kritisierte die Psychoanalytikerin Sophinette Becker, dass psychodynamische Sichtweisen auf Trans zunehmend als „nicht menschenrechtskonform“ diffamiert werden.[48] Zugleich wird im Transaktivismus eine Auseinandersetzung darüber verweigert, dass Geschlechtsdysphorie gerade bei Kindern und Jugendlichen nicht ausschließlich auf Transgeschlechtlichkeit hindeuten muss, sondern auch ein Indiz für eine homosexuelle Entwicklung bei Mädchen und Jungen, eine schwere Pubertätskrise oder Ausdruck eines Traumas sein kann. Bei der deutlich überwiegenden Mehrzahl geschlechtsdysphorischer Minderjähriger löst sich dieses Empfinden im weiteren Pubertätsverlauf wieder auf.[49] Die aktivistische Perspektive suggeriert währenddessen, eine transgeschlechtliche Entwicklung sei der zu erwartende Normalfall, an der die Behandlung ausgerichtet werden solle.[50] Die 2019 verstorbene Sophinette Becker plädierte hingegen für eine neutrale therapeutische Haltung, die den Ausgang des Prozesses offenlässt. Becker warnte daher in einem ihrer letzten veröffentlichten Texte vor einer immer früher gestellten Trans-Diagnose; die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern lehnte sie ab.[51] Seit etwa fünf Jahren gibt es in nahezu allen westlichen Staaten, in denen Jugendlichen eine medizinische Transition ermöglicht wird, zunehmend Berichte über extrem gestiegene Zahlen bei als Mädchen geborenen Jugendlichen, die eine medizinische Behandlung begehren.[52] Auch in Deutschland werden diese Entwicklungen deutlich ansteigender Fallzahlen mittlerweile kritisch beobachtet.[53] In der Online-Selbsthilfegruppe Transgender Germany beobachten wir ebenfalls einen starken Zustrom von Eltern, die Rat für ihr Kind suchen und dabei auch eine Häufung von Fällen transitionswilliger biologisch weiblicher Kinder und Jugendlicher.

Beispiel Großbritannien

Ende 2020 sorgte das Gerichtsverfahren von Keira Bell gegen den Gender Identity Service (GIDS) der  Londoner Tavistock-Klinik international für Aufsehen.[54] Die junge Frau wurde als Teenager dort behandelt und vollzog eine medizinische Angleichung an das männliche Geschlecht, die sie später bereute. Heute lebt sie wieder als Frau und beklagt, dass sich niemand die Mühe machte, ihr Begehren nach einer Transition zu hinterfragen und tieferliegende Probleme zu erkunden und zu bearbeiten.[55] Neben weiteren Gründen führte auch dieser Gerichtsprozess dazu, dass der National Health Service (NHS) eine unabhängige Untersuchung unter der Leitung der Pädiaterin Hilary Cass einleitete. Deren Ergebnisse stellten dem GIDS ein vernichtendes Zeugnis aus und Cass empfahl die Schließung dieser Ambulanz zugunsten einer Neustrukturierung der Gesundheitsversorgung für geschlechtsdysphorische Minderjährige.[56] Wichtige Kritikpunkte des Reviews am GIDS sind: Nicht sorgfältig geführte Dokumentation der Patientendaten, keine Erklärung für Veränderungen im Patientenprofil von biologischen Jungen hin zu biologischen Mädchen, Verschreibungen medizinischer Maßnahmen für Geschlechtsangleichungen auf unsicherer Basis, keine ausreichende Berücksichtigung von psychischen Komorbiditäten wie Autismus.[57] Ebenso habe es keinen internen Konsens gegeben, was unter „Geschlechtsdysphorie“ konkret zu verstehen sei. Es sei auch nicht genügend auf die individuellen Hintergründe der jungen Patienten eingegangen worden oder wie gefestigt die geäußerte Geschlechtsidentität gewesen sei. Die australischen Psychiater George Halasz und Andrew Amos sehen derartige Mängel, von denen einige bereits im Bell-Prozess zur Sprache kamen, als Resultat einer stärkeren Einflussnahme durch politischen Aktivismus auf medizinische Praxis, der zu Lasten evidenzbasierter Sorgfalt gegangen sei.[58] Hierbei stellt der GIDS jedoch keine Ausnahme dar. Auf internationaler Ebene fand die Ausarbeitung der 8. Fassung der Standards of Care for the Health of Transgender and Gender Diverse People der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) vor dem Hintergrund der zunehmend polarisierten Auseinandersetzung um die richtige Versorgung von geschlechtsdysphorischen Minderjährigen in den USA statt.[59]

Im Rahmen des Gerichtsprozesses Bell vs. Tavistock legte der NHS auch Zahlen offen, wie sich der Zuwachs bei den Behandlungssuchenden entwickelte.[60] Eine plausible Erklärung für die ersichtliche Zunahme gerade bei biologischen Mädchen wurde bislang nicht vorgelegt. Gleichzeitig suchen auch außerhalb Großbritanniens mehr Personen wie Keira Bell die Öffentlichkeit, um mitzuteilen,  dass eine medizinische Transition für sie nicht das Richtige war und sie bisherige Behandlungsschritte so weit wie möglich rückgängig machen wollen. Der überwiegende Teil sind auch hier Mädchen und Frauen.[61] Mit den im Cass-Review vorgeschlagenen Änderungen sollen nun psychotherapeutische Exploration sowie eine ganzheitlichere Diagnostik wieder an erster Stelle stehen, anstelle einer zügigen Affirmation der empfundenen Geschlechtsidentität. Außerdem sollen Studien zur Schließung von Evidenzlücken aufgelegt werden. Auch in anderen Bereichen werden Korrekturen empfohlen – insbesondere im Umgang mit sozialen Transitionen im Schulkontext. So rät der NHS dazu, soziale Transitionen, also Ansprache mit gewünschtem Namen/geschlechtsspezifischer Anrede sowie Nutzung geschlechtsspezifischer Einrichtungen gemäß Identität, nicht ohne Einbezug der Eltern zu ermöglichen.[62] Eine soziale Transition sei kein neutraler Akt, sondern eine aktive Intervention, zu deren Nutzen und Risiken noch eine Reihe Fragen ungeklärt seien. Die Evidenzlücken sind demnach nicht allein auf medizinische Interventionen beschränkt.

Kurskorrekturen in Skandinavien

Im Herbst 2018 stellte die damalige sozialdemokratisch geführte Regierung Schwedens einen Gesetzesentwurf vor, der sowohl den Zugang zur rechtlichen Anpassung des Namens und Geschlechtseintrags, als auch zu medizinischen Eingriffen drastisch vereinfachen wollte, insbesondere auch für Minderjährige. Auf der Basis des Selbstbestimmungsprinzips sollte ab einem Alter von 12 Jahren die rechtliche Anpassung und ab 15 Jahren die Einwilligung in medizinische geschlechtsangleichende Maßnahmen möglich gemacht werden – die Zustimmung der Eltern sollte dann nicht mehr erforderlich sein.[63] Nachdem es eine Reihe kritischer Medienberichte gab, die offene Fragen und Probleme in Bezug auf Minderjährige in den Fokus nahmen, gaben staatliche Behörden schließlich Untersuchungen in Auftrag. Eine dieser Untersuchungen zeigte, dass gerade bei vielen transitionswilligen adoleszenten Mädchen eine Reihe von Begleit- oder Vorerkrankungen wie Angststörungen, Autismus, ADHS oder Depressionen vorlagen.[64]. Für Deutschland fehlen solche Daten, jedoch wird auch hier von Ärzten und Therapeuten bestätigt, dass die Zahlen insbesondere von behandlungssuchenden Mädchen enorm gestiegen sind.[65] Inzwischen hat sich in allen skandinavischen Staaten die Haltung zum gender-affirmativen Ansatz bei jungen Menschen geändert: Dänemark, Schweden und Finnland setzen wieder explorative Psychotherapie bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie an erste Stelle, anstatt zügig einen sozialen und medizinischen Geschlechtswechsel zu unterstützen.[66] Finnland zog noch vor Schweden einen Schlussstrich unter die affirmative Praxis. Die damals verantwortliche Kinder- und Jugendpsychiaterin Riittakerttu Kaltiala berichtet nun von ihren Erfahrungen, dass die Orientierung am „Dutch Protocol“ nicht dieselben Ergebnisse brachten und unwägbare Risiken schließlich zum finnischen Kurswechsel führten.[67] In Norwegen stellte die Nationale Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) 2023 fest, dass die Evidenzbasis für die Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie nicht ausreichend sei und dass das Gesundheitssystem mit der steigenden Anzahl der Fälle sowie der zunehmend kontroversen gesellschaftlichen Auseinandersetzung überfordert sei.[68]

Eine amtliche Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags ist zwar nicht gleichzusetzen mit medizinischen Eingriffen, jedoch kann auch durch eine rechtliche Änderung ein Weg in die medizinische Transition durch „Tatsachen schaffen“ vorzeitig verfestigt werden. Die Entwicklungen rund um den bestmöglichen Umgang mit Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie im Ausland sollten sorgfältig ausgewertet werden, um zu prüfen, was diese für Deutschland bedeuten.

Abbruch, Reue, Detransitionen

Gerade aus dem anglo-amerikanischen Raum gibt es zunehmend persönliche Berichte von Personen, die eine Transition soweit möglich wieder rückgängig machen wollen.[69] Jedoch gibt es solche Berichte auch in Deutschland.[70] In der von mir mitmoderierten Online-Selbsthilfegruppe arbeiten wir mit dem Begriff „Abbrecher, Regretter, Detransitionerer“ (ARD)[71]. Dort hatten wir 2023 bisher 9 ersichtliche Fälle, 2022 hatten wir den bisher höchsten Stand von 27 Fällen, wogegen es 2021 bei unter 20 Fällen blieb. Fast alle dieser Fallgeschichten hatten nicht oder nicht ausreichend bearbeitete psychische Komorbiditäten oder Traumaereignisse als Hintergrund.

Vor allem in den USA und Kanada sind Behandlungsmodelle, die auf einer speziellen Interpretation von „Informed Consent“ basieren, verbreitet. Diese beruhen darauf, dass auf psychologische Diagnostik verzichtet wird, insbesondere für den Zugang zu einer Hormontherapie. Es erfolgt lediglich eine allgemeine Aufklärung über Chancen, Risiken und Nebenwirkungen einer Hormontherapie. Inzwischen gibt es Kritik an schlechter medizinischer Versorgung, denn mit einem Verzicht auf psychologische Diagnostik und Begleitung haben gerade besonders vulnerable Personen das Nachsehen. Mittlerweile wird dieser Ansatz auch auf Minderjährige übertragen, was von Expertinnen kritisiert wird, die seit vielen Jahren in der Begleitung von Transjugendlichen tätig sind.[72]  Nicht zuletzt häufen sich Berichte von Personen, die eine Transition soweit es möglich ist, rückgängig machen wollen und auch einige Mediziner erwarten steigende Zahlen.[73] Einige Detransitionierer berichten retrospektiv, sie fühlten sich bei der Entscheidung für eine Transition schlecht betreut und beraten. Unter anderem, weil zu wenig exploriert wurde, ob das geschlechtsdysphorische Empfinden andere Ursachen als Transsexualität haben könnte.[74] Zum anderen werden Personen mit psychischen Komorbiditäten offenbar nicht ausreichend stabilisiert.[75] Lisa Littman, die 2018 für ihre Studie zu dem Phänomen „Rapid Onset Gender Dysphoria“, gemeint ist das plötzliche Einsetzen geschlechtsdysphorischen Empfindens im Jugendalter ohne jegliche frühere Anzeichen, massive Kritik erntete, hat 2021 eine neue Studie vorgelegt, in der sie sich mit Detransitionen beschäftigt.[76] Sie weist darauf hin, dass aktuelle Zahlen, zum Anteil von detransitionierenden Personen fehlen  – zumal die meisten ihrer Studienteilnehmer früheren Behandlern gar nicht mitgeteilt haben, dass detransitioniert wird. Andere Kritiker an derzeitigen genderaffirmativen Ansätzen bemängeln, dass Psychotherapie angesichts fehlender Langzeitstudien und dem oft irreversiblen Charakter medizinischer Transitionsmaßnahmen die erste Option sein sollte, anstatt sie als Konversionstherapie zu diffamieren.[77] Nicht zuletzt kann gute psychotherapeutische Exploration ein Setting schaffen, in der die persönliche Autonomie gestärkt wird, indem Entscheidungen für Transitionsschritte, bei denen man auch mit Unvollkommenheiten, Risiken, unerfüllbaren Wünschen klarkommen muss, eine stabilere Grundlage gegeben wird.[78] In Bezug auf die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags könnte eine solche Unterstützung eine Beratungslösung sein.

Zusammenfassung

Das Selbstbestimmungsgesetz empfehle ich in der vorliegenden Form nicht.

Die fehlenden Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch des Gesetzes durch nicht-transgeschlechtliche oder nicht-intergeschlechtliche Personen und auch der fehlende Schutz vulnerabler Personen vor übereilten Schritten werden sich letztlich langfristig negativ auf die Akzeptanz von Transpersonen auswirken. Vorgesehene Einschränkungen, wie der Verweis auf das Hausrecht oder die Karenzzeit von drei Monaten lösen die Probleme nicht, die sich aus der Veränderung des grundlegenden Geschlechtsverständnisses ergeben. Dies vor allem deshalb nicht, weil begriffliche Definitionen von Trans erweitert wurden und über aktivistisch motivierte Teile der Geistes- und Sozialwissenschaften ein verändertes Geschlechtsverständnis etabliert werden soll, was die Realität zu verfehlen droht. Dadurch erhöhen sich auch Risiken für Missbrauch des Gesetzes und Gefahren für vulnerable Personen, weil sich ein größerer Kreis von Menschen von diesen erweiterten Geschlechts-Begriffsverständnissen angesprochen fühlen kann. Zudem machen die internationalen Entwicklungen besonders bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie sowie die zunehmende Sichtbarkeit von Detransitionierern deutlich, dass grundsätzlich geschaut werden sollte, welche Faktoren für das Gelingen von Transitionen entscheidend sind. Ebenso sind Risikofaktoren zu ermitteln, aufgrund derer eher von einer Transition abzuraten wäre. Dieses sollte transparent in verpflichtende Fach-Beratungen einfließen.

Statt eines Selbstbestimmungsgesetz plädiere ich für eine gesetzliche Regelung zur Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags mit einer verpflichtenden Beratungslösung, die sowohl eine Schutzfunktion hätte, vulnerablen Personen eine Hilfe sein könnte und auch Diskriminierungen von Transfrauen mit noch männlichem Geschlechtseintrag im Spannungs- und Verteidigungsfall vermeiden würde.


[1] Siehe zum Beispiel die Ziele des Bundesverband Trans*: https://www.bundesverband-trans.de/

[2] LSVD e.V.: Yogyakarta-Prinzipien. Prinzipien zur Anwendung von internationalen Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, auf: https://www.lsvd.de/de/ct/3359-Yogyakarta-Prinzipien-Anwendung-der-Menschenrechte-in-Bezug-auf-sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identitaet

[3] Deutscher Ethikrat: Geschlechtervielfalt, auf: https://www.ethikrat.org/themen/gesellschaft-und-recht/geschlechtervielfalt/?cookieLevel=not-set

[4] LSVD e.V: Ratgeber Änderung des Geschlechtseintrags nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG), auf:  https://www.lsvd.de/de/ct/1361-Ratgeber-Aenderung-des-Geschlechtseintrags-nach-45b-Personenstandsgesetz-PStG  oder LSVD e.V.: „Divers“ – der dritte Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht, auf: https://www.lsvd.de/de/ct/910-quot-Divers-quot-Der-dritte-Geschlechtseintrag-im-Personenstandsrecht

[5] Bundesministerium des Inneren und für Heimat: Personenstandswesen. Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben, Rundschreiben vom 29.04.2019, auf: https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html

[6] Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22. April 2020 in der Personenstandssache (XII ZB 383/19), auf: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=288612f8fa3813419bd1fe41a3368447&nr=106062&pos=5&anz=6

[7] Hierzu verweise ich auch auf die Stellungnahme von David Scholz vom 27.05.2023, er ist ebenfalls Moderator in dieser Facebookgruppe.

[8] EMMA: Transgesetz: „Voller Widersprüche!“, online am 07.06.2023, auf: https://www.emma.de/artikel/das-gesetz-ist-voller-widersprueche-340341

[9] Norbert Elias: Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Band 1 und 2. Frankfurt a.M.: Suhrkamp Verlag 2010 (33. Auflage). Kulturhistorisch sind zum Beispiel geschlechtergetrennte Sanitäreinrichtungen eher der Regelfall, als die Ausnahme. Siehe W. Burlette Carter: Sexism in the “Bathroom Debates”: How Bathrooms Really Became Separated by Sex. In: Yale Law & Policy Review Nr. 37, Heft 1, 2018, S. 228-290.

[10] Lukas Nussbaumer: Wie ein Luzerner mit 75 Franken ein Jahr früher zur AHV-Rente kommt. In: Luzerner Zeitung am 21.01.2022, auf: https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/geschlechtsaenderung-wie-ein-luzerner-mit-75-franken-ein-jahr-frueher-zur-ahv-rente-kommt-ld.2240198?reduced=true

[11] 20 Minuten: Mann wechselt Geschlecht – weil er nicht ins Militär will, online am 11.06.2023 auf: https://www.20min.ch/story/mann-wechselt-geschlecht-weil-er-nicht-ins-militaer-will-875554044786

[12] Birgit Schmid: Hilfe, da schwimmt ein Mann! – In der Frauenbadi wollen die Frauen unter sich bleiben. In: Neue Zürcher Zeitung am 27.08.2022, auf: https://www.nzz.ch/feuilleton/frauenbadi-und-debatte-um-schutzraeume-fuer-frauen-wer-darf-rein-ld.1699510?reduced=true

[13] David Allison: Selbst definiert: „Ich bin eine Frau“. In: EMMA September/Oktober 2021 und online am 20.09.2021 auf: https://www.emma.de/artikel/ich-bin-eine-frau-338871  

[14] Christian Rath: Die Grünen fragen sich: Wann ist eine Frau eine Frau? Redaktionsnetzwerk Deutschland online am 06.03.2023 auf: https://www.rnd.de/politik/bundesschiedsgericht-der-gruenen-wann-ist-eine-frau-eine-frau-CZP74R7ML5EZVDHPTPWJPBNNME.html

[15] Andreas Kopietz: Als angebliche Transperson besorgt sich ein Berliner Betrüger neue Ausweise – und zockt ab. In: Berliner Zeitung am 06.05.2023, auf: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/als-angebliche-transperson-besorgt-sich-ein-berliner-betrueger-neue-ausweise-li.345406

[16] 20 Minuten: Trans Frau in Wiener Damensauna  – war es ein Satire-Projekt? Online am 27.05.2023 auf: https://www.20min.ch/story/trans-frau-mit-penis-und-bart-sorgt-in-wiener-damensauna-fuer-aufregung-151615899430

[17] Ebd.

[18] Dgti e.V.: Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. online am 05.09.2021 und zuletzt aktualisiert Juni 2023, auf:  https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/

[19] Daniel Zylbersztajn-Lewandowski: Missbrauch der Selbstidentifikation? Online am 09.02.2023 auf taz.de: https://taz.de/Transrechte-in-Schottland/!5914854/

[20]

Ministry of Justice, HM Prison and Probation Service, and The Rt Hon Dominic Raab MP: New transgender prisoner policy comes into force. Pressemitteilung vom 27.02.2023, auf: https://www.gov.uk/government/news/new-transgender-prisoner-policy-comes-into-force

[21] Michael Schmucker: „Ich sage Dir, wo Deine Menschenwürde anfängt und wo sie aufhört!“ Online auf schwulissimo.de am 09.03.2022: https://www.schwulissimo.de/region/hamburg/suizid-von-trans-frau-im-maennergefaengnis-mobbing-soll-sie-den-suizid-getrieben

[22] UnHerd: Kathleen Stock: I won’t be silenced, Video am 03.11.2021 auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=a6gjD8qwsJ0

[23] Angela Fuxia auf TikTok: https://www.tiktok.com/@angela_fuxia?lang=de-DE

[24] PersiaX: Als Transfrau ausgeben um Frauen zu belästigen, Video vom 19.07.2022 auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=e52ImdIV7gI&t=324s und Dies.: Penelope will nicht in den MÄNNERKNAST, Video vom 12.08.2023 auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=-hzc-8nv9hk&t=923s  (Die Videos sind, typisch für YouTube, sehr skandalisierend, beinhalten jedoch umfangreiche Belege.)

[25] Glossareintrag trans*, transgeschlechtlich Regenportal, online auf: https://www.regenbogenportal.de/glossar?tx_dpnglossary_glossary%5Baction%5D=list&tx_dpnglossary_glossary%5Bcontroller%5D=Term&tx_dpnglossary_glossary%5BcurrentCharacter%5D=T&cHash=6c1ec02fefba517a7a019dc1b67620e9

[26] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): F.64.0 Transsexualismus. In: ICD-10-GM.Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, German Modification, online auf: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-10-GM/_node.html

[27] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): HA60 Geschlechtsinkongruenz im Jugend- und Erwachsenenalter. In: ICD-11 in Deutsch – Entwurfsfassung, auf: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/uebersetzung/_node.html

[28] Udo Rauchfleisch: Medizinische Einordnung von Trans*identität. Bundeszentrale für politische Bildung am 08.08.2018, online auf: https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/245353/medizinische-einordnung-von-trans-identitaet/

[29] Glossareintrag Nicht-binär, non-binary Regenbogenportal:  https://www.regenbogenportal.de/glossar?tx_dpnglossary_glossary%5Baction%5D=list&tx_dpnglossary_glossary%5Bcontroller%5D=Term&tx_dpnglossary_glossary%5BcurrentCharacter%5D=N&cHash=25db23211845a7b8a0768f803fc72f4b

[30] Lydia Meyer: Die Zukunft ist nicht binär. Hamburg: Rowohlt 2023, S. 29/30.

[31] Eine ausführliche und differenzierte Darstellung zur Einführung bietet z.B. Sigi Lieb: Alle(s) Gender. Wie kommt das Geschlecht in den Kopf? Berlin: Querverlag 2023. Zur Definition in der Biologie siehe z.B. Gábor Paál: Wie viele Geschlechter gibt es – und was folgt daraus? SWR Wissen, online auf:  https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/wie-viele-geschlechter-gibt-es-und-was-folgt-daraus-102.html

[32] Reem Alsalem: Allow women and girls to speak on sex, gender and gender identity without intimidation or fear. Pressemitteilung vom 22.05.2023, online auf: https://www.ohchr.org/en/press-releases/2023/05/allow-women-and-girls-speak-sex-gender-and-gender-identity-without

[33] Eigene Übersetzung des englischen Originalzitats. Reem Alsalem: AWID ‘s open letter of 18 May 2023. “There Is No Place for Anti-Trans Agendas in the UN.” Statement by Reem Alsalem, Special Rapporteur on violence against women and girls vom 06.09.2023, auf: https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/issues/women/sr/activities/SR-VAWG-Response-AWID.pdf

[34] Jerry A. Coyne and Luana S. Maroja: The Ideological Subversion of Biology. In: Skeptical Inquirer Nr. 47 Juli/August 2023, online auf: https://skepticalinquirer.org/2023/06/the-ideological-subversion-of-biology/

[35] Judith Butler: Das Unbehagen der Geschlechter. Frankfurt a.M.: Suhrkamp Verlag 1991.

[36] Heinz-Jürgen Voß: Gender in der Biologie: Es gibt mehr als zwei Geschlechter. In: Der Tagesspiegel am 31.03.2016, auf: https://www.tagesspiegel.de/wissen/es-gibt-mehr-als-zwei-geschlechter-5211841.html

[37] Claire Ainsworth: Sex redefined. In: Nature Nr. 518, 2015, S. 288–291. Online auf: https://www.nature.com/articles/518288a

[38] Claire Ainsworth auf Twitter am 21.07.2017 um 13:52: https://twitter.com/ClaireAinsworth/status/888365994577735680?s=20

[39] Rechtspopulistische und -extremistische Strömungen mobilisieren immer offensiver gegen  „Trans-Ideologie“ und „Gender-Gaga“. Ein differenzierter Umgang mit Transgeschlechtlichkeit und Gender-Nonkonformität wird damit noch schwieriger. Siehe dazu auch: Till Randolf Amelung: Achtung, Rollback! In: Jungle World Nr. 39/2023.

[40] Boris Schinkels: Zum Geschlechtsbegriff nach dem Referentenentwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG-E). In: Ad Legendum Nr. 3, 2023, S. 181-189.

[41] Chantalle El Helou: Vom Queer-Sexismus zur Emanzipation. Ein Lagebericht mit Auswegen. Berlin: Querverlag 2023, S. 46/47.

[42] Hartmut Rosa: Unverfügbarkeit. Frankfurt a.M.: Suhrkamp Verlag 2020.

[43] Jennifer Block: Gender dysphoria in young people is rising—and so is professional disagreement. In: British Medical Journal am 23.02.2023, auf: https://www.bmj.com/content/380/bmj.p382

[44] Peggy Cohen-Kettenis/Thomas Steensma/Annelou de Vries: Treatment of Adolescents

With Gender Dysphoria in the Netherlands. In: Child and Adolescent Psychiatric Clinics of North America 20, Heft 4, 2011, S. 689-700. Und Peggy Cohen‐Kettenis,, Henriette Delemarre‐van de Waal, Louis Gooren: The treatment of adolescent transsexuals: Changing insights. Journal of Sexual Medicine 5, 2008, S. 1892–1897. Inzwischen nehmen auch in den Niederlanden Kritik und Zweifel an diesem Ansatz zu: Jilles Smids, Patrik Vankrunkelsven: Onzekerheden rond de huidige genderzorg. In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde am 01.11.2023, auf: https://www.ntvg.nl/artikelen/onzekerheden-rond-de-huidige-genderzorg   Übersetzung des Titels: Unsicherheiten rund um die aktuelle Gender-Care.

[45] Eigene Übersetzung des englischen Originaltexts von Chad Terhune, Robin Respaut, Michelle Conlin: As more transgender children seek medical care, families confront many unknowns. Reuters Investigate am 06.10.2022, auf: https://www.reuters.com/investigates/special-report/usa-transyouth-care/

[46] Zum Beispiel Florence Ashley: Homophobia, conversion therapy, and care models for trans youth: defending the gender-affirmative approach, Journal of LGBT Youth Nr. 17 , Heft 4, 2020, S. 361-383.

[47] Zum Beispiel von Julia Serano: Detransition, Desistance, and Disinformation: A Guide for Understanding Transgender Children Debates. Online am 03.08.2016 auf: https://juliaserano.medium.com/detransition-desistance-and-disinformation-a-guide-for-understanding-transgender-children-993b7342946e

[48] Sophinette Becker: MRT statt TSG. Vom Essentialismus zum Konstruktivismus und wieder zurück. In: Zeitschrift für Sexualforschung Nr. 26, Heft 2, 2013, S. 145-159.

[49] Devita Singh, Susan J. Bradley, Kenneth J. Zucker: A Follow-Up Study of Boys With Gender Identity Disorder. In: Frontiers in Psychology Nr. 12, 2021, auf: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpsyt.2021.632784/full  und Riittakerttu Kaltiala-Heino, Hannah Bergman, Marja Työläjärvi, Louise Frisén: Gender dysphoria in adolescence: current perspectives. Adolescent health, medicine and therapeutics 9, 2018. S. 31–41.

[50] Ähnliche aktivistisch begründete Verzerrungen findet man auch in anderen Bereichen, wie diese Rezension eines Aufklärungsbuchs veranschaulicht: Marco Kammholz: Buchbesprechung „Sex in echt. Offene Antworten auf deine Fragen zu Liebe, Lust und Pubertät.“ In: Zeitschrift für Sexualforschung Nr. 36, Heft 3, 2023, S. 183-185.

[51] Sophinette Becker: Geschlecht und sexuelle Orientierung in Auflösung- was bleibt? In: Patrick Henze, Aaron Lahl, Victoria Preis (Hg.), Psychoanalyse und männliche Homosexualität. Beiträge zu einer sexualpolitischen Debatte, Gießen: Psychosozial-Verlag 2019, S. 165-179.

[52] Martina Lenzen-Schulte: Transition bei Genderdysphorie: Wenn die Pubertas gestoppt wird. In: Deutsches Ärzteblatt Nr. 119, 2022, online auf: https://www.aerzteblatt.de/archiv/228699/Transition-bei-Genderdysphorie-Wenn-die-Pubertas-gestoppt-wird und für die USA z.B. Robin Respaut, Chad Terhune: Putting numbers on the rise in children seeking gender care. Reuters investigates am 06.10.2022, auf: https://www.reuters.com/investigates/special-report/usa-transyouth-data/

[53] O.V.: Genderdysphorie: Mehr Zurückhaltung bei der Therapie von Jugendlichen mit Pubertätsblockern. In: Deutsches Ärzteblatt online am 09.10.2023 auf: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145814/Genderdysphorie-Mehr-Zurueckhaltung-bei-der-Therapie-von-Kindern-mit-Pubertaetsblockern?rt=4225dda4d9f8cb1f4f283e66c3a7da99

[54] Eine ausführliche Darstellung der Historie des GIDS und wie es dazu kam, dass diese bis dato einzige Ambulanz für geschlechtsdysphorische Minderjährige so umstritten wurde, liefert Hannah Barnes: Time to think. The Inside Story of the Collapse of the Tavistock’s Gender Service for Children. London: Swift Press 2023.

[55] Mehr Informationen zu Keira Bells Geschichte: Olaf Heuser: Wie Keira Bell ein Mann wurde – und dann wieder eine Frau. Podcast “Acht Milliarden – Der Auslands-Podcast” am 07.05.2021. Auf : https://www.spiegel.de/ausland/transkinder-wie-keira-bell-ein-mann-wurde-und-dann-wieder-eine-frau-podcast-a-828d74e3-96ec-46f3-9055-b50d0e7ac1d7

[56] The Cass Review: https://cass.independent-review.uk/ siehe auch Jasmine Andersson, Andre Rhoden-Paul: NHS to close Tavistock child gender identity clinic. BBC am 28.07.2022, auf: https://www.bbc.com/news/uk-62335665

[57] Daniel Zylbersztajn-Lewandowski: Umgang mit Kindern „ungenügend“. Taz.de am 31.07.2022, auf: https://taz.de/Londoner-Gender-Klinik-wird-geschlossen/!5871272&s=Tavistock/

[58] Halasz G, Amos A. Gender dysphoria: Reconsidering ethical and iatrogenic factors in clinical practice. In: Australasian Psychiatry am 09.11.2023, auf: https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/10398562231211130    

[59] Emily Bazelon: The Battle Over Gender Therapy. In: New York Times am 15.06.2022, auf: https://www.nytimes.com/2022/06/15/magazine/gender-therapy.html?searchResultPosition=1 Ein weiteres Beispiel für aktivistischen Einfluss auf die WPATH ist, dass ein Kapitel neu aufgenommen wurde, in dem es um „Eunuch“ als Identität geht. Siehe: WPATH (Hg.): Standards of Care for the Health of Transgender and Gender

Diverse People, Version 8. In: International Journal of Transgender Health 2022, 23, S. S88. Eine deutschsprachige Einordnung durch Elena Panagiotidis: «Kinder, die sich als Eunuchen identifizieren». In: Neue Zürcher Zeitung vom 25.09.2022, auf: https://www.nzz.ch/panorama/verband-transgender-gesundheit-eunuch-als-geschlechtsidentitaet-ld.1703568?reduced=true  

[60] National Health Service: Number of referrals to GIDS. Auf: https://gids.nhs.uk/number-referrals

[61] Elie Vandenbussche: Detransition-Related Needs and Support: A Cross-Sectional Online Survey, Journal of Homosexuality, Nr. 69, Heft 9, 2022, S.1602-1620. Online auf: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00918369.2021.1919479 und Pablo Expósito-Campos: A Typology of Gender Detransition and Its Implications for Healthcare Providers. In: Journal of Sex & Marital Therapy Nr.47, Heft 3, 2021, S. 270-280. Online auf: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/0092623X.2020.1869126  und Lisa Littman: Individuals Treated for Gender Dysphoria with Medical and/or Surgical Transition Who Subsequently Detransitioned: A Survey of 100 Detransitioners. Archives of Sexual Behavior Nr. 50, 2021, S. 3353–3369, auf: https://link.springer.com/article/10.1007/s10508-021-02163-w

[62] Amelia Gentleman, Richard Adams: Involve parents before pupils ‘socially transition’ at school, says NHS England. In: The Guardian am 21.09.2023, auf: https://www.theguardian.com/education/2023/sep/21/parents-should-know-if-school-pupils-socially-transition-says-nhs-england

[63]  Richard Orange: Teenage transgender row splits Sweden as dysphoria diagnoses soar by

1,500 %. In: The Guardian vom 22.2.2020, auf: https://www.theguardian.com/society/2020/feb/22/ssweden-teenage-transgender-row-dysphoria-diagnoses-soar

[64] Jonatan Westin: Könsdysfori som diagnos ökar kraftigt bland unga. In: VÅRDFOKUS

vom 13.2.2020, auf: https://www.vardfokus.se/samhalle/konsdysfori-som-diagnos-okar-kraftigt-bland-unga/?fbclid=IwAR0meZKBUNlVV5D2uFIFcxSszQxYSDTl5cu4YLmn

[65] Martin Spiewak: Vom Recht anders zu sein. In: Die Zeit vom 20.5.2020.

[66] Siehe z.B. Lenzen-Schulte 2022 (wie FN 47) und Mette Vinther Hansen, Annamaria Giraldi, Katharina Maria Main, Jonas Vrublovsky Tingsgård, Mette Ewers Haahr: Sundhedsfaglige tilbud til børn og unge med kønsubehag. In: Ugeskrift for Læger am 03.07.2023, auf: https://ugeskriftet.dk/videnskab/sundhedsfaglige-tilbud-til-born-og-unge-med-konsubehag

[67] Riittakerttu Kaltiala: ‘Gender-Affirming Care Is Dangerous. I Know Because I Helped Pioneer It.’. In: The Free Press am 30.10.2023, auf:  https://www.thefp.com/p/gender-affirming-care-dangerous-finland-doctor?utm_campaign=post&utm_medium=web oder im Interview mit Michèle Binswanger: Gender-Expertin im Interview.

«Mädchen können es heute nie richtig machen». In: Tagesanzeiger am 12.11.2023, auf:  https://www.tagesanzeiger.ch/gender-maedchen-koennen-es-heute-nie-richtig-machen-423090329137

[68] UKOM: Pasientsikkerhet for barn og unge med kjønnsinkongruens. Online am 09.03.2023: https://ukom.no/rapporter/pasientsikkerhet-for-barn-og-unge-med-kjonnsinkongruens/sammendrag

[69] Kinnon R. MacKinnon, Pablo Exposito-Campos, W. Ariel Gould: Detransition needs further understanding, not controversy. In: British Medical Journal am 14.06.2023, auf: https://www.bmj.com/content/381/bmj-2022-073584

[70] Zum Beispiel: Detrans. Wenn die OP nicht glücklich macht. 37 Grad Leben (Deutschland 2023), online auf: https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad-leben/detrans-wenn-die-trans-op-nicht-gluecklich-macht-100.html

[71] Unter „Abbrecher“ verstehen wir Personen, die abbrechen, bevor irreversible Maßnahmen eingeleitet wurden. Mit „Regretter“ bezeichnen wir Personen, die alle oder einzelne Transitionsschritte bereuen. „Detransition“ umfassen unserem Verständnis nach Schritte, eine bereits erfolgte Transition auf mehreren Ebenen rückgängig zu machen, so weit dies möglich ist.

[72] Erica Anderson und Laura Edwards-Leeper: The mental health establishment is failing trans kids. In: The Washington Post vom 24.11.2021, auf: https://www.washingtonpost.com/outlook/2021/11/24/trans-kids-therapy-psychologist/

[73] Sarah C. J. Jorgensen: Transition Regret and Detransition: Meanings and Uncertainties. In: Archives of Sexual Behavior Nr. 52, 2023, S. 2173–2184, online auf: https://doi.org/10.1007/s10508-023-02626-2

[74] Grace Lidinsky-Smith: There’s No Standard for Care When it Comes to Trans Medicine. In: Newsweek vom 25.06.2021, online auf: https://www.newsweek.com/theres-no-standard-care-when-it-comes-trans-medicine-opinion-1603450

[75] Carey Callahan: Gender identity is hard but jumping to medical solutions is worse. In: The Economist am 03.12.2019, online auf: https://www.economist.com/open-future/2019/12/03/gender-identity-is-hard-but-jumping-to-medical-solutions-is-worse

[76] Littman 2021 (wie FN 64).

[77] Roberto D’Angelo, Ema Syrulnik, Sasha Ayad, Lisa Marchiano, Diana Theadora Kennedy, Patrick Clarke:  One Size Does Not Fit All. In Support of Psychotherapy for Gender Dysphoria. In: Archives of Sexual Behavior Nr. 50, 2021, S. 7–16.

[78] Alessandra Lemma, Julian Savulescu: To be, or not to be? The role of the unconscious in transgender transitioning: identity, autonomy and well-being. In: Journal of Medical Ethics vom 30.07.2021, online auf: https://jme.bmj.com/content/early/2021/07/29/medethics-2021-107397.info